Kindeswohl im Mittelpunkt – Unterstutzung – Bevor eine einvernehmliche Scheidung in Osterreich rechtswirksam wird, sind Eltern gesetzlich verpflichtet, eine Beratung gemaB §95 Abs. 1 a AuBStrG in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung dient dazu, das Wohl der gemeinsamen minderjahrigen Kinder sicherzustellen. Am Ende der Beratung erhalten Sie eine Teilnahmebestatigung, die Sie dem Gericht vorlegen mussen.
Warum diese Beratung wichtig ist
Auch wenn sich Eltern einvernehmlich trennen, bedeutet die Scheidung fur Kinder oft eine groBe emotionale Belastung. Kinder erleben unter anderem:
- Angst, einen Elternteil zu verlieren
- Loyalitatskonflikte
- Unsicherheit durch veranderte Lebenssituationen und zwei Wohnorte
- Schmerz und Trauer uber den Einschnitt in ihr vertrautes Leben
- Gefuhle von Ohnmacht, Wut oder Scham
- Schuldgefuhle („Vielleicht bin ich schuld...“)
Die Beratung hilft Eltern zu verstehen, was Kinder in dieser Zeit brauchen, um die Trennung gut zu bewaltigen.
Ablauf der Beratung
Die gesetzlich vorgeschriebene Beratung findet in einem einmaligen Termin statt – als gemeinsamen Elterntermin oder als Einzeltermin.
Sie erhalten:
- Wissen uber typische Gefuhle, Ângste und Reaktionen von Kindern in Trennungssituationen
- Orientierung, wie Sie Ihr Kind in dieser Phase bestmoglich unterstutzen
- Praktische Empfehlungen fur eine kindgerechte Gestaltung des Ubergangs
Im Anschluss bekommen Sie die Bestatigung fur das Gericht. ( Lichtbildausweis erforderlich! ).
Jetzt buchen
-
Serviceauswahl
-
Auswahl des Therapeuten
-
Datum und Uhrzeit
-
Ihre Informationen
-
Bestätigung